Mai 2019 – 35a

Als ich G. (mal wieder) von meinen Ängsten erzähle, sagt er, (Kinder- und Jugendtherapeut), also ne 35a wärst du schon.

Paragraf 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes besagt, dass seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, also Kinder, deren

1 seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher

2 ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist – einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

Dass ich beide Kriterien voll und ganz erfülle, muss ich hier ja wohl nicht mehr erläutern. Ich habs schon immer geahnt, gewusst, gesagt, endlich hab ichs schwarz auf weiß. Ich gehöre zu einer Edition, die limitiert ist. Oder wie P., ein alter Freund von mir mal gesagt hat, ach Elli, wir lieben dich trotz deiner Behinderung. Es gibt also einen offiziellen Paragrafen über mich, der meine Umstände näher regelt. Wenn dem so ist, frage ich mich, wieso mir eigentlich keiner hilft. Die Psychiaterin hat ihre Praxis zugemacht. Die Arzthelferin hat die AU verschlampt, was das Aus fürs Krankengeld bedeutet noch bevor es überhaupt angefangen hat. Der mühsam heraus telefonierte und stundenlang probierte Therapeut meldet sich seit fünf Wochen nicht. Weil wiederum der Gutachter der Krankenkasse sich nicht sicher ist, ob sich eine Investition da noch lohnt.

Ist mir egal. Wenigstens weiß ich jetzt, was ich bin. Ne 35a.